psychiatrie (Fach) / allgemein4_Recht (Lektion)
Vorderseite
zeitliche Grenzen der Unterbringung nach Betreuungsgesetz (§1906 BGB)
Rückseite
Unterbringung auf längstens 2 Jahre begrenzt
vorläufige Unterbringung: max. 6 Wochen
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