Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage
Rückseite
- funktionale Betrachtung (WG die zur Erreichung des Betriebszwecks erf. sind)
- quantitative Betrachtung (WG mit erheblichen stillen Reserven)
H 15.7 Absatz 5 / H 16 Absatz 5 / H 16 Absatz 8 EStH
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