Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Subsidaritätsprinzip
Rückseite
Grundsatz: Gewinneinkunftsarten haben Vorrang vor Überschusseinkunftsarten
§ 20 Absatz 8 EStG
§ 21 Absatz 3 EStG
§ 22 Nr.1, Nr.3 EStG
§ 23 Absatz 2 EStG
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