Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite Meldezettel-Fall: A unterschreibt selbst den Meldezettel und der Leiter des Amtes bestätigt dies durch Amtssiegel und Unterschrift.
Rückseite
  • 223/1 +
  • 223/2 +, h.M. verdrängt 223/1
  • 224: Der Meldezettel wird erst durch die Bestätigung des Meldeamtes zu einer öffentlichen Urkunde, daher -
  • 228: Der Beamte bestätigt bloß die Tatsache der Anmeldung, nicht die Richtigkeit der Meldedaten, daher -

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