Jus (Fach) / StGB (Lektion)
Vorderseite
287 volle Berauschung/Vollrausch/BAK 3,2‰
Rückseite
- auf Schuldebene ist 287 zu prüfen. schuldunfähig, wenn VSS+
- VSS: Tathandlung = Rauschtat
- VSS: zumindest fahrlässige Versetung in einen Vollrauch. Eine Maßfigur hätte sich bei Vorhersehbarkeitnicht in einen Rauschzustand versetzt.
- alic: war ihm vorhersehbar, irgendein Delikt zu verwirklichen, ist er nach 287 strafbar (Fuchs)
- durch seine Vollstrunkenheit verursacht A einen tödlichen Verkehrsunfall. A's BAK 2,5 - 3 ‰: Dies wird als tiefgreifende Bewusstseinsstörung beurteilt, also gem. § 11 unschudig, 80 entschuldigt. Aber 287! weil vorhersehbar!
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