Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)

Vorderseite Verjährung
Rückseite
  • =Verfolgungshindernis/Strafaufhebungsgrund
  • daher Berufung wg Nichtigkeit nach Z.9bVerjährung
  • Verlängerung der Verjährungsfrist: 58/2 "auf der gleichen schädlichen Neigung beruht" zB 133 Veruntreuung u 127 Diebstahl

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