Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)
Vorderseite
Verjährung
Rückseite
- =Verfolgungshindernis/Strafaufhebungsgrund
- daher Berufung wg Nichtigkeit nach Z.9bVerjährung
- Verlängerung der Verjährungsfrist: 58/2 "auf der gleichen schädlichen Neigung beruht" zB 133 Veruntreuung u 127 Diebstahl
Diese Karteikarte wurde von vertreter2012 erstellt.