Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)

Vorderseite Z.9b: ob Umstände vorhanden seien, durch die die Strafbarkeit der Tat aufgehoben oder die Verfolgung wegen der Tat ausgeschlossen ist,
Rückseite
  • alles anderes als 9a u 9c
  • zB: Verjährung: weil Verjährung = Verfolgungshindernis/Strafaufhebungsgrund
  • Entschuldigungsgrund
  • tätige Reue usw.
  • § 9 StGB Verbotsirrtum

Diese Karteikarte wurde von vertreter2012 erstellt.