Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)
Vorderseite
Z.9b: ob Umstände vorhanden seien, durch die die Strafbarkeit der Tat aufgehoben oder die Verfolgung wegen der Tat ausgeschlossen ist,
Rückseite
- alles anderes als 9a u 9c
- zB: Verjährung: weil Verjährung = Verfolgungshindernis/Strafaufhebungsgrund
- Entschuldigungsgrund
- tätige Reue usw.
- § 9 StGB Verbotsirrtum
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