Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)

Vorderseite Hervorkommen neuer Sachverhalte in der Hauptverhandlung: Wenn keine Reaktion durch die StA in der Hauptverhandlung, also verschweigt sich die StA das Verfolgungsrecht
Rückseite

dann ohne Anklagesausdehnung dann kein Verfolgungsvorbehalt dann kein Anspruch auf eine weitere Verfolgung

Wenn ein Sachverhalt ausreichend geklärt erscheint u mit einer Verurteilung zu rechnen ist, hat die StA eine schriftliche Anklage einzubringen. Direkt in der Hauptverhandlung hat die StA mündliche Anklage zu erheben, 263/1 StPO. Die StA hat die Anklage auf beide SV auszudehnen.

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