Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)

Vorderseite 134 StPO: Überwachung der Inhalte jener Telefonate: Der geflüchtete A ist im Dunkel. Der Mittäter B schweigt hartnäckig. Der Ermittler möchte die Überwachung der Inhalte jener Telefonat zwischen A u B bewilligen lassen. Möglich?
Rückseite
  • Nein
  • Die Vorratsdatenspeicherung u die damit korrespondierende Auskunft über Vorratsdaten gem. 134 Z.2a StPO wurde vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben.
  • 134 Z.2 "Verkehrsdaten" zulässig
  • 134 Z.3 nur für zukünftige Gesprüche +

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