Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)
Vorderseite
134 StPO: Überwachung der Inhalte jener Telefonate:
Der geflüchtete A ist im Dunkel. Der Mittäter B schweigt hartnäckig. Der Ermittler möchte die Überwachung der Inhalte jener Telefonat zwischen A u B bewilligen lassen.
Möglich?
Rückseite
- Nein
- Die Vorratsdatenspeicherung u die damit korrespondierende Auskunft über Vorratsdaten gem. 134 Z.2a StPO wurde vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben.
- 134 Z.2 "Verkehrsdaten" zulässig
- 134 Z.3 nur für zukünftige Gesprüche +
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