Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite 88 Fahrlässige Körperverletzung
Rückseite
  1. Verstoß gg FIS-Regeln/oder StVO (für alle Skifahrer), indem mit überhöhter Geschwindigkeit u nicht bremsbereit fährt
  2. Erfolg: zB Schlüsselbeinbruch
  3. Kausalität
  4. obj Zurechnung (Adäquanz, Risiko-ZH, Risikoerhöhung) P. Zurechnung des Folgeunfalls mit schw KV: Lehre: Durchbrechnung des RisikoZH bei grob fahrlässigem Fahlverhalten des Dritten; OGH: NEIN, wenn Weiterwirken der spezifischen Gefahrenlage vorliegt, zB bei Skifahren
  5. subj Sorgfaltswidrigkeit --, weil alkohobedingt nicht in der Lage ist, die Regeln einzuhalten, aber Übernahmefahrlässigkeit
  6. subj Vorhersehbarkeit u Zumutbarkeit: Er ist geistig und körperlich in der Lage, sich objektiv sorgfaltsgemäß zu verhalten, also nicht zu fahren
  7. auch +, wenn der Täter nicht erkannt hat, dass es sich um einen Menschen gehandelt hat? JA, das ändert nicht an der Strafbarkeit gem. 88, da der Täter immer nocht fahrlässig die Körperverletzung des Opfers in obj wie subj (Vorhersehbarkeit zumutbar) zurechenbarer Weise verursacht hat.

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