Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite 95 Unterlassung der Hilfeleistung
Rückseite
  1. Unglücksfall
  2. Gefahr des Todes oder beträchtlicher KV (Rspr.: Gefhar+, wenn schwere KV+)
  3. offensichtlich erforderliche Hilfeleistung
  4. tatsächliche Möglichkeit
  5. Vorsatz
  6. § 95 2.Fall (Qualifikation § 7/2): X wäre gerettet worden, wenn er...(h.L. u Rspr verlangen die Quasikausalität: Der Erfolg wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfallen, wenn X geholfen hätte.)

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