Jus (Fach) / StGB (Lektion)
Vorderseite
95 Unterlassung der Hilfeleistung
Rückseite
- Unglücksfall
- Gefahr des Todes oder beträchtlicher KV (Rspr.: Gefhar+, wenn schwere KV+)
- offensichtlich erforderliche Hilfeleistung
- tatsächliche Möglichkeit
- Vorsatz
- § 95 2.Fall (Qualifikation § 7/2): X wäre gerettet worden, wenn er...(h.L. u Rspr verlangen die Quasikausalität: Der Erfolg wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfallen, wenn X geholfen hätte.)
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