Jus (Fach) / StGB (Lektion)
Vorderseite
133 Veruntreuung+, wenn ein Gut einem anderen ohne Irrtum anvertraut wurde und dieser danach eine Zueignungshandlung setzt.
Rückseite
- 133 setzt kein Gewahrsam voraus.
- setzt Alleingewahrsam voraus. zB der Kassierer das Geld wegnimmt.
- zB Mietvertrag über die Ski, A möchte die Ski nicht mehr zurückgeben: Meinung 1: kein 133, weil Gewahrsam durch Täuschung erlangt; Meinung Fuchs: 133 doch, weil teilweise zulässige Verwendung, noch keine Ausführung, also noch kein Gewahrsam
- VS 146 Betrug: Entscheidend ist, ob der Vermögenswert durch Täuschung erlangt wurde.
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