Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite 98 u 96
Rückseite

98 -, wenn der Vorsatz irrtümlich fehlt.

96 +, wenn vollendet. Der Vorsatz im 96 bezieht sich nicht auf die mangelnde Einwilligung. Diese im 96 ist nur Abgrenzungsmerkmal.

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