Jus (Fach) / StGB (Lektion)
Vorderseite
Strafzumessungsschuld
Rückseite
ein höheres Unrecht indiziert eine höhere Schuld. Die Prävention darf das Äquivalent für die Tat nicht überschreiten.
§ 30: Handlungs-, Erfolgs-, Gesinnungsunwert; Bedeutung der Prävention
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