Politikwissenschaft (Fach) / Politisches System der BRD (Lektion)
Vorderseite
Rechtsstaat Definition I
Rückseite
Bezeichnung für Staaten in denen das Handeln staatlicher Organe:
- Gesetztem Recht untergeordnet ist, damit dem Individuum unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln Grenzen gesetzt sind
- staatliches Handeln dem Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist richterlicher Kontrolle unterliegt
- Wesentliches Kennzeichen: Gewaltenteilung, besonders Unabhängigkeit der Judikative
Diese Karteikarte wurde von laurahelker erstellt.