Politikwissenschaft (Fach) / Politisches System der BRD (Lektion)

Vorderseite Rechtsstaat Definition I
Rückseite

Bezeichnung für Staaten in denen das Handeln staatlicher Organe:

  • Gesetztem Recht untergeordnet ist, damit dem Individuum unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln Grenzen gesetzt sind
  • staatliches Handeln dem Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist richterlicher Kontrolle unterliegt
  • Wesentliches Kennzeichen: Gewaltenteilung, besonders Unabhängigkeit der Judikative

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