Jus (Fach) / Privatrecht (Lektion)
Vorderseite
Kontrahierungszwang
Rückseite
eine gesetzliche Bestimmung, auf Grund derer ein Anbieter gezwungen ist, mit jedem zahlungsfähigen Interessierten einen Vertrag zu schließen
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Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: