Marketing (Fach) / Absatz, Distribution (Lektion)
Vorderseite
Definition Handelsvertreter
Rückseite
Eigenständiger Einzelkaufmann, der es für einen anderen Kaufmann übernimmt, dessen Sortiment zu vertreiben
Handelt in fremdem Namen auf fremde Rechnung
->kein Wettbewerbsverbot!
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