Steuerlehre (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Vorderseite Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit?
Rückseite

- staatliche Lotterien- Deutsche Bundesbank- politische Parteien - Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen im Sinne der AO

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