Steuerlehre (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Vorderseite Wer ist Steuerpflichtiger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes?
Rückseite

unbeschränkt steuerpflichtig: bestimtme Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland>>> Kapitalgesellschaften (AG, GmbH etc.)>>> Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften>>> Versicherungs- und Pensionsfondsvereine >>> sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine)>>> nicht rechtsfähige Vereine (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), Anstalten, Stiftungen>>> Betriebe gewerblicher Art von juristischen personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schwimmbäder )

beschränkt steuerpflichtig: ausländische Körperschaften, die inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen.

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