Steuerlehre (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)
Vorderseite
Welche Freibeträge kennt das GewStG?
Rückseite
1. Freibetrag bei den Hinzurechnungen: € 100.000,->>> Summe der Hinzurechnungen muss diesen FB überschreiten, um überhaupt berücksichtigt zu werden § 8 Nr. 1 GewStG
2. Freibetrag für natürliche Personen und PersG: € 24.500,->>> wird vom Gewerbeertrag abgezogen. Ist dieser niedriger als € 24.500,- fällt keine Gewerbesteuer an. § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG
3. Freibetrag für Vereine: € 5.000,->>> wird vom Gewerbeertrag abgezogen. Ist dieser niedriger als € 5.000,- fällt keine Gewerbesteuer an. § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG
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