Steuerlehre (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)
Vorderseite
Wer ist von der Gewerbesteuer befreit?
Rückseite
Nach § 3 GewStG sind befreit:
- Bundeseisenbahnvermögen- staatliche Lotterien- Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen im Sinne der Abgabenordnung
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