Steuerlehre (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)

Vorderseite Wer ist von der Gewerbesteuer befreit?
Rückseite

Nach § 3 GewStG sind befreit:

- Bundeseisenbahnvermögen- staatliche Lotterien- Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen im Sinne der Abgabenordnung

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