BWL Klausuren (Fach) / Juni08 (Lektion)

Vorderseite Die sogenannten URG-Kennzahlen a. müssen im Bericht des Abschlussprüfers nur bei Banken und Versicherungen erwähnt werden b. müssen im Bericht des Abschlussprüfers bei Kapitalgesellschaften immer erwähnt werden c. werden im Bericht des Abschlussprüfers nur dann erwähnt, wenn zumindest die Eigenmittelquote gemäß URG unter 8% ist d. werden im Bericht des Abschlussprüfers nicht erwähnt, wenn die Eigenmittelquote gemäß URG über 8% ist
Rückseite

b.

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