Rechtskunde (Fach) / GFK I Nr. 1 - Grundlagen des deutsch en und europäischen Chemikalienrechts (Lektion)

Vorderseite Welche Aussage in Bezug auf die sogenannte “REACH-Verordnung” der EU ist richtig? a REACH verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z. B. giftig, krebserzeugend, umwe ltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe). b Das ehemalige duale System für „alte“ und „neue“ Stoffe im Chemikalienrecht wurde aufgehoben. c Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki verwaltet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. d In der REACH-VO gibt es ein Zulassungsverfahren für bestimmte Stoffe mit hoher Besorgnis.
Rückseite

a-d

a REACH verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften(wie z. B. giftig, krebserzeugend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien undNaturstoffe).b Das ehemalige duale System für „alte“ und „neue“ Stoffe im Chemikalienrecht wurdeaufgehoben.c Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki verwaltet die Registrierung,Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.d In der REACH-VO gibt es ein Zulassungsverfahren fürbestimmte Stoffe mit hoher Besorgnis.

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