Klinisch-psychologische Interventionsmethoden und ihre Evidenz (Fach) / VL 3 (Lektion)
Vorderseite
Nürnberger Kodex (1947)
Rückseite
- Freiwillige zustimmung der VP
- Fruchtbare Ergebnisse für Gesellschaftwohl, nur durch diese Methode
- Erwartete Ergebnisse müssen die Durchführung rechtfertige
- Vermeidung unnötiger körperlicher und seelischer Schädigungen
- Wenn vorher angenommen werden kann, das Tod oder dauernde Schäden resultieren, darf der Versuch nicht unternommen werden
- Gefährdung darf nie größer sein, als die humanitäre Bedeutung der Problemlösung
- Ausreichende Vorbereitung um VP vor möglichen Verletzungen, Tod, etc zu schützen
- Nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt
- VP muss immer freigestellt bleiben, den Versuch vorher zu beenden
- VL muss immer vorbereitet sein, Versuch abzubrechen, wenn Schädigung droht
Diese Karteikarte wurde von Giuliapudel erstellt.
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