ÖRL (Fach) / 2. Prüfungsteil (Lektion)

Vorderseite 6. Erklären Sie bitte die nationale Verordnung?
Rückseite

„= generell-abstrakte hoheitlicher Verwaltungsakt, der von VW-Organen (Minister, BVWBeh., Gemeinde, etc.) erlassen wird und einen generellen Adressatenkreis hat.“

Darf nur auf Grund der Gesetze erlassen werden = „Prinzip der Vorausbestimmungen des VO-Inhalts durch das G“ (= DurchführungsVO zur Präzisierung des G)

VO ist Gesetz im materiellen aber nicht im formellen Sinn Rechtsschutz: Prüfungsbefugnis durch VfGH

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