Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Nicht abziehbare Betriebsausgaben Bewirtungsaufwendungen
Rückseite

§ 4 V S.1 Nr. 2 EStG

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen.

Diese Karteikarte wurde von Chrissi_erfurt erstellt.