Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 9 234 (Lektion)

Vorderseite Lagerraum eines Arbeitnehmers Als Werbungskosten zu berücksichtigen?
Rückseite

Bei einem Lagerraum kann zwar ein Bezug zur häuslichen Spähre vorliegen, deswegen liegt aber noch kein Arbeitszimmer i.S.v. § 4 (5) S. 1 Nr. 6b EStG vor. Die Aufwendugen für den Lagerraum sind als WK gem. § 9 (1) S. 1 EStG abzuziehen.

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