Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 9 234 (Lektion)

Vorderseite Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers Als WK zu berücksichtigen?
Rückseite

Nach § 9 (5) S. 1 i.V.m. § 4 (5) S. 1 Nr. 2 EStG sind die Bewirtungsaufwendungen i.H.v. 70% abzugsfähig.

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