Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 9 234 (Lektion)
Vorderseite
Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers
Als WK zu berücksichtigen?
Rückseite
Nach § 9 (5) S. 1 i.V.m. § 4 (5) S. 1 Nr. 2 EStG sind die Bewirtungsaufwendungen i.H.v. 70% abzugsfähig.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.