Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 9 234 (Lektion)

Vorderseite Wiederkehrende Leistungen Vater überträgt Sohn seine GmbH. Der Sohn verpflichtete sich im Gegenzug zu lebenslänglichen Zahlungen, die weit unter den zu erwartenden Erträgen liegt. Anpassung der Höhe aus wirtschaftlich. Gründen ist möglich. Steuerliche Beurteilung?
Rückseite

1. Die zu zahlenden wiederkehrenden Leistungen wurden im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung aufgrund eines Versorgungsvertrages im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt und stellen keine BA oder WK dar.

2. Die wiederkehrenden Zahlungen werden lebenslang an den Übergeber des Vermögens gezahlt.

3. Die Übertragung eines mindestens 50%igen Anteils an der GmbH stellen eine Vermögensübertragung i.S.d. § 10 (1) Nr. 1a S. 2 Bst. c) EStG dar.

4. Der Übergeber war GF und gibt seine Tätigkeit mit der Übertragung auf.

5. Es besteht die widerlegbare Vermutung, dass die Erträge ausreichen um die wiederkehrenden Leistungen zu zahlen.

6. Die Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 (1) Nr. 1a S. 1 EStG sind als SA abziehbar.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.