Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 4 240 (Lektion)
1. Zunächst wird das Grundstück gem. § 6 (5) S. 1 EStG aus dem BV des EU in das BV des Besitzunternehmens überführt. Es gilt die BW-Fortführung.
2. Anschließend erfolgt die Übertragung aus dem BV des Besitzunternehmens in die GmbH im Wege der verdeckten Einlage. Wegen der verdeckten Einlage erhöhen sich die AK der Beteiligung an der GmbH, § 6 (6) S. 2 EStG im BV des Besitzunternehmens.
3. Die Einlage erfolgt grds. zum Teilwert gem. § 6 (1) Nr. 5 EStG. Erfolgt die Einlage jedoch innerhalb von 3 Jahren seit Anschaffung, sind die AK anzusetzen, § 6 (1) Nr. 5 S. 1 Bst. a) EStG. Damit erhöhen sich die AK an der Beteiligung auch nur um die AK des Grundstücks, § 6 (6) S. 3 EStG. Eine Aufdeckung stiller Reserven unterbleibt in diesem Fall.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.