Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 7 265 (Lektion)
Vorderseite
Ermittlung eines Veräußerungsgewinns gem. § 23 (3) EStG gegen eine Veräußerungsleibrente
Wie ist der Gewinn zur ermitteln?
Rückseite
Veräußerungspreis: Dieser kann aus einer Schuldübermahme, Barpreis und einer Rente bestehen
Beachte: Es gilt das Zuflussprinzip gem. § 11 (1) S. 1 EStG. D.h. die Tilgung des Barwertes ist von den AK abuziehen. Erst wenn diese aufgebraucht sind, wird eine Veräußerungsgewinn realisiert.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.