Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 7 265 (Lektion)

Vorderseite Schuldzinsenabzug bei Einkünften gem. § 20 (1) Nr. 1 EStG Können Zinsaufwendungen als Werbungskosten gem. § 9 (1) S. 3 Nr. 1 EStG berücksichtigt werden?
Rückseite

Grundsätzlich ist ein Abzug der tatsächen Werbungskosten ausgeschlossen, § 20 (9) S. 1 Hs. 2 EStG.

Wenn aber lt. Aufgabenstellung alle Anträge als gestellt gelten, gilt auch der Antrag gem. 32d (2) Nr. 3 S. 1 Bst. a) EStG als gestellt. Dafür muss der Steuerpflichtige aber zu mindestens 25% beteiligt sein. Ist dies der Fall und wurde der Antrag gestellt, findet § 20 (9) EStG keine Anwendung, § 32 d (2) Nr. 3 S. 2 EStG. Die Verlustabzugsbeschränkung des § 20 (6) EStG greift ebenfalls nicht, § 32d (2) Nr. 3 S. 2 EStG.

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