Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 7 19 (Lektion)

Vorderseite Bei Anzahlung Immer kurz Stellung nehmen,
Rückseite

Ob Teilleistungen vorliegen.

II. Umsatzsteuerrecht:

Eine Teilleistung liegt nur dann vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (§ 13 UStG). In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Teilleistung ausgeführt wurde (Sollversteuerung). Es ist dann über die jeweilige Teilleistung eine Rechnung zu erteilen, weil die Teilleistungen umsatzsteuerlich eigenständig sind (anders als beim Fall der Anzahlungen).

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.