Umsatzsteuer (Fach) / Besonderheiten (Lektion)
a) im Leistungsaustausch: Private PKW Nutzung durch Personal
Beim tauschähnlichen Umsatz gem. § 3 (12) S. 2 ermittelt sich die BMG gem. § 10 (2) S. 2 und S. 3 i.V.m. (1) S. 1 und S. 2, also nach dem Wert des hingegebenen Umsatzes.
1. Fahrtenbuch/sachgerechte Schätzung
2. 1 % - Regelung
b) als unentgeltliche Wertabgabe
Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich gem. § 10 (4) S. 1 Nr. 2, (4) S. 2 USt nach den entstandenen Kosten soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.
3. Fahrtenbuch/sachgerechte Schätzung
4. 1 % - Regelung
Besonderheiten:
1.Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören nur für den EU zur unternehmerischen Verwendung.
2. Bei der 1%-Regelung im Rahmen der Überlassung an Arbeitnehmer wird kein Abschlag von 20% für nicht mit Vorsteuer belastete Aufwendungen genommen. Der errechnete Wert aus 1%-Regelung (1% x BLP x Monate), Fahren Wohnung-Betrieb (0,03% x BLP x Monate) zzgl. Familienheimfahrten (0,002% x BLP x Fahrten) ist ein Bruttowert, d.h., die USt ist herauszurechnen.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.