Umsatzsteuer (Fach) / Besonderheiten (Lektion)

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Vorderseite Private KFZ-Nutzung 500 § 15/2 4 Möglichkeiten (2x Leistungsaustausch u. 2 x unentgeltliche Wertabgabe)
Rückseite

a) im Leistungsaustausch: Private PKW Nutzung durch Personal

Beim tauschähnlichen Umsatz gem. § 3 (12) S. 2 ermittelt sich die BMG gem. § 10 (2) S. 2 und S. 3 i.V.m. (1) S. 1 und S. 2, also nach dem Wert des hingegebenen Umsatzes.

1. Fahrtenbuch/sachgerechte Schätzung

2. 1 % - Regelung

b) als unentgeltliche Wertabgabe

Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich gem. § 10 (4) S. 1 Nr. 2, (4) S. 2 USt nach den entstandenen Kosten soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.

3. Fahrtenbuch/sachgerechte Schätzung

4. 1 % - Regelung

Besonderheiten:

1.Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören nur für den EU zur unternehmerischen Verwendung.

2. Bei der 1%-Regelung im Rahmen der Überlassung an Arbeitnehmer wird kein Abschlag von 20% für nicht mit Vorsteuer belastete Aufwendungen genommen. Der errechnete Wert aus 1%-Regelung (1% x BLP x Monate), Fahren Wohnung-Betrieb (0,03% x BLP x Monate) zzgl. Familienheimfahrten (0,002% x BLP x Fahrten) ist ein Bruttowert, d.h., die USt ist herauszurechnen.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.