Medizin (Fach) / Mensch Gesellschaft (Lektion)
Vorderseite
gemeinsamer Bundesausschuss
Rückseite
gremium der gemeinsamen selbstverwaltung von kh, ärzten, kk13 stimmberech. mitglieder
richtlinien verbindlich für gkv, versichertre, ärzte, leistungserbringerkriterien zur qualitätsbeurteilung von leistungen im gesundheitswesenkompletenz zur einschränkung von gkv leistungen konkretisierung der leistungsinhalte/umfänge der kh und ärztezulassung zu neuen untersuchungs/behandlungsleistungen
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