Medizin (Fach) / Mensch Gesellschaft (Lektion)

Vorderseite gemeinsamer Bundesausschuss
Rückseite

gremium der gemeinsamen selbstverwaltung von kh, ärzten, kk13 stimmberech. mitglieder

richtlinien verbindlich für gkv, versichertre, ärzte, leistungserbringerkriterien zur qualitätsbeurteilung von leistungen im gesundheitswesenkompletenz zur einschränkung von gkv leistungen konkretisierung der leistungsinhalte/umfänge der kh und ärztezulassung zu neuen untersuchungs/behandlungsleistungen

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