Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)

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Vorderseite Spende Formulierung
Rückseite

Die Spende dient der Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO. Die Zuwendung ist nach § 10b (1) bis zur Höhe von 20% des GdE als Sonderausgabe abziehbar.

Die Zuwendungsbestätigung nach § 50 (1) EStDV liegt vor.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.