Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)
Vorderseite
Spende Formulierung
Rückseite
Die Spende dient der Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO. Die Zuwendung ist nach § 10b (1) bis zur Höhe von 20% des GdE als Sonderausgabe abziehbar.
Die Zuwendungsbestätigung nach § 50 (1) EStDV liegt vor.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.