Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)

Vorderseite Unterhaltsleistungen Realsplitting
Rückseite

Für über 13.805 hinausgehende Unterhaltszahlungen sind nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a (1) abzugsfähig.

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