Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 2 (Lektion)
Vorderseite
Unterhaltsleistungen Realsplitting
Rückseite
Für über 13.805 hinausgehende Unterhaltszahlungen sind nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a (1) abzugsfähig.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.