Strafrecht (Fach) / Strafprozessrecht Ermittlungsverfahren (Lektion)

Vorderseite Vernehmungen und untertatbestände
Rückseite

Vernehmung: Befragung nach Belehrung über Stellung und rechte

wird zur Zeugenvernehmung: wenn befragter als Zeuge ermahnt wird richtig auszusagen (161/1)

wird zur beschuldigtenvernehmung: wenn ihm gesagt wird welcher tat er verdächtigt ist und er aussagen darf oder nicht.(164/1)

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