Strafrecht (Fach) / Strafprozessrecht Ermittlungsverfahren (Lektion)
Vorderseite
Vorgehen bei unzulässigen Zwangsmitteln
Rückseite
Verstößt die Bewilligung des Zwangsmittels selbst gegen das Gesetz ist Beschwerde gegen die Bewilligung einzulegen.(87/1)
vestoesst die Durchführung des Zwangs gegen Gesetz ist Einspruch einzulegen.
Soll beides geltend gemacht werden ist Einspruch mit Beschwerde zu verbinden (106/2)
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