Strafrecht (Fach) / Strafprozessrecht Ermittlungsverfahren (Lektion)

Vorderseite Vorgehen bei unzulässigen Zwangsmitteln
Rückseite

Verstößt die Bewilligung des Zwangsmittels selbst gegen das Gesetz ist Beschwerde gegen die Bewilligung einzulegen.(87/1)

vestoesst die Durchführung des Zwangs gegen Gesetz ist Einspruch einzulegen.

Soll beides geltend gemacht werden ist Einspruch mit Beschwerde zu verbinden (106/2)

Diese Karteikarte wurde von jinghis erstellt.