Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

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Vorderseite zurückweisung privatbetiligte ansprüche
Rückseite

wenn der anspruch offensichtlich unbegründet ist (zb hat schon einen exekutionstitel)

wenn verfahren mit freispruch endet auf zivilrechtsweg (§366)

wenn verfahren mit schuldspruch endet aber beweise nicht für einen zivilrechtsspruch ausreichen §366 auf zivilrecht verwiesen

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