Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

Vorderseite Beschluss
Rückseite

Gericht entscheidet darüber ob es etwas andordnet, bewilligt oder feststellt.enthalten spruch begründung und rechtsmittelbelehrung (§86 abs 1)

ergehen idr schriftlich

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