Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

Vorderseite privatbeteiligte frist
Rückseite

opfer muss sich bis zum schluss des beweisverfahrens anschließen und beziffern §67

ein vergleich zwischen angekl und privatbeteiligten führt zum verlust der privatbetiligung §69 abs 2

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