Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)
Vorderseite
privatbeteiligte frist
Rückseite
opfer muss sich bis zum schluss des beweisverfahrens anschließen und beziffern §67
ein vergleich zwischen angekl und privatbeteiligten führt zum verlust der privatbetiligung §69 abs 2
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