Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)
Vorderseite
örtliche zuständigkeit Gerichte
Rückseite
im ermittlungsverfahren: das LG des staatsanwaltes (§36 abs 1)
im hauptverfahren: sprengel in dem die straftat ausgeführt uwrde
bei zusammenhängenden strafsachen das höhere gericht, und örtlich das den unmittelbaren täter aburteilt §37
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