Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

Vorderseite örtliche zuständigkeit Gerichte
Rückseite

im ermittlungsverfahren: das LG des staatsanwaltes (§36 abs 1)

im hauptverfahren: sprengel in dem die straftat ausgeführt uwrde

bei zusammenhängenden strafsachen das höhere gericht, und örtlich das den unmittelbaren täter aburteilt §37

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