Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

Vorderseite zuständigkeit der StA
Rückseite

sachlich: für alle strafsachen

örtlich: §25 abs 1-3: der StA in dessen sprengel ide ausführungshandlung oder versuch. ansonsten erfolgsort oder wer zuerst davon erfährt

WKStA: sachlich für im §20a abs 1 aufgezählte delikte, örtlich für das gesamte bundesgebiet zuständig (und anziehungsrecht §20b)

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