Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)
Vorderseite
freie beweiswürdigung
Rückseite
der richter darf tatsachen für erwiesen halten auch wenn sie objektiv gesehen nicht nur in eine richtung zeigen.
es muss aber in der begründung nachvollziehbare gründe geben warum er das tut
Diese Karteikarte wurde von jinghis erstellt.
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