Strafrecht (Fach) / strafprozessrecht grundsätze und parteien (Lektion)

Vorderseite freie beweiswürdigung
Rückseite

der richter darf tatsachen für erwiesen halten auch wenn sie objektiv gesehen nicht nur in eine richtung zeigen.

es muss aber in der begründung nachvollziehbare gründe geben warum er das tut

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