Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Erläutern Sie den „eingeschränkten“ und „vollen“ Betriebsvermögensvergleich.
Rückseite

    1. „Eingeschränkter“: Der Gewinn wird durch doppelte Buchführung ermittelt, wobei nur die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gelten. Die handelsrechtlichen Vorschriften sind dagegen nicht zwingend anzuwenden. Diese Gewinnermittlung ist auch anzuwenden, wenn ohne Verpflichtung freiwillig Bücher geführt werden.

    2. „Voller“: Für die Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen die im Firmenbuch eingetragen sind und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, sind die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (RLG) maßgebend, außer zwingende Vorschriften des EStG treffen abweichende Regelungen. Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen und Teilwertabschreibungen.

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