Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Welche Zeiträume kommen als Veranlagungszeitraum in Betracht?
Rückseite

    1. Kalenderjahr

    2. Teil eines Kalenderjahres =Wirtschaftsjahr (Bei Wechsel der Steuerpflicht)

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