Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Nach welcher Gewinnermittlungsart kann ein Land- und Forstwirt, der Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft erzielt, seinen Gewinn nie ermitteln?
Rückseite

    1. Gewinnermittlung gemäß § 5 („Gewinn der rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden“)

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