Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Welche Ausgaben können im Rahmen der Veranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden?
Rückseite

    1. Personenversicherungen

    2. Wohnraumschaffung-/Sanierung „Topf Sonderausgaben“

    3. Pensionskassenbeiträge

    4. Freiwillige Weiterversicherungen, Nachkauf von Versicherungszeiten

    5. Junge Aktien, Wohnsparaktien, Genussscheine (nur vor 01.01.2011 getätigte Ausgaben)

    6. Renten, dauernde Lasten

    7. Kirchenbeiträge

    8. Steuerberatungskosten

    9. Spenden

    10. Verlustvortrag (Verlustabzug)

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