Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Es werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 22 (freiberufliche Einkünfte, Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit)
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 23
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Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch nicht freiwillig Bücher geführt, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermöglichen.
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Aus der Steuererklärung geht hervor, dass der Steuerpflichtige von der
Pauschalierung Gebrauch macht
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Bei § 22 - 6%, höchstens 13.200 €
Sonst 12%, höchstens 26.400 €
Bei § 22 - 6%, höchstens 13.200 € Sonst 12%, höchstens 26.400 €
Bei § 22 - 6%, höchstens 13.200 € Sonst 12%, höchstens 26.400 €
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